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Ausgleichsansprüche bei Beendigung eines Leasingvertrages

Aus einem neuen Erlass ergibt sich hierzu u.a.: Soweit bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages Zahlungen geleistet werden als Ersatz für künftige Leasingraten, handelt es sich umsatzsteuerlich um nicht steuerbaren Schadensersatz. Handelt es sich um Zahlungen, die zum Ausgleich eines Minderwerts der geleasten Sache gezahlt werden, handelt es sich um ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die Überlassung der Sache.

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