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Betriebsbedingte Kündigung: Abfindungsanspruch
Ein Arbeitnehmer, dem betriebsbedingt gekündigt wurde, hat gegenüber seinem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Dieser Anspruch besteht jedoch nicht, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage zurücknimmt. Hierdurch können die Voraussetzungen für eine Abfindungszahlung nicht mehr nachträglich erfüllt werden.