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Ehegattenarbeitsverhältnisse: Umwandlung von Lohn in Direktversicherungsanspruch

Bei einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten wurde der Lohnanspruch der Ehefrau teilweise in einen Direktversicherungsschutz umgewandelt, ohne dass das Arbeitsverhältnis im Übrigen verändert wurde. Es handelte sich dabei um eine echte Barlohnumwandlung. Die Zahlung der Versicherungsbeiträge ist in einem derartigen Fall betrieblich veranlasst. Sie sind als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Es ist nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu prüfen, ob eine Überversorgung des durch die Direktversicherung begünstigten Ehegattens vorliegt. Eine solche würde dazu führen, dass die Zahlungen nur teilweise als Betriebsausgaben anerkannt werden können. Der Bundesfinanzhof begründet dies u.a. damit, dass durch die Barlohnumwandlung der Aufwand des Arbeitgeber-Ehegattens unverändert bleibe. Darüber hinaus spreche gegen eine zusätzliche Überprüfung einer Überversorgung, dass die betriebliche Altersversorgung aus eigenen Gehaltsteilen des begünstigten Ehegattens aufgebaut werde. Mit dieser Entscheidung hält der Bundesfinanzhof nicht mehr an einem früheren gegenteiligen Urteil aus dem Jahr 1995 fest, das bislang auch noch von der Finanzverwaltung angewendet wird.

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