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Entgelt für Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück

Erhält der Eigentümer eines Grundstücks vom Eigentümer eines Nachbargrundstücks eine Entschädigung dafür, dass er auf bestehende oder vermeintliche Rechte gegen Baumaßnahmen verzichtet, ist die Entschädigung steuerpflichtig. Es handelt sich um eine Einnahme für eine sonstige Leistung. Daran ändert nichts, wenn sich das Entgelt für den Verzicht nach der Höhe des Wertverlustes des eigenen Grundstücks richtet, der durch die Baumaßnahmen zu erwarten ist. (Bundesfinanzhof)

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