Aktuelles

Erteilung von Golf-Einzelunterricht durch Golfclub

Die Entgelte für sportliche Veranstaltungen sind umsatzsteuerfrei, wenn es sich um u.a. um Teilnahmegebühren handelt. Bei der Erteilung von Golf-Einzelunterricht an einzelne Mitglieder eines Golfclubs durch einen angestellten Trainer handelt es nicht um eine Veranstaltung, sondern eine Dienstleistung. Die Umsätze unterliegen daher dem allgemeinen Steuersatz. Die Umsätze sind auch nicht nach einer EG-Richtlinie steuerbefreit. (Niedersächsisches Finanzgericht)

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