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Kindergeld: Elterngeld als eigene Einkünfte des Kindes

Elterngeld, das ein Kind erhält, wird bei der Ermittlung seiner Einkünfte und Bezüge berücksichtigt. Ausgenommen wird der Mindestbetrag in Höhe von 300 € bzw. 150 € monatlich, da dieser auch gezahlt wird, wenn vorher keine Einkünfte erzielt wurden. (Oberfinanzdirektion Münster)

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