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Schadensersatz des Vermieters bei starkem Rauchen

Ein Vermieter kann von dem Mieter Schadensersatz wegen übermäßigen Rauchens nur dann verlangen, wenn sich die Schäden nicht im Rahmen der üblichen Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen von Decken und Wänden, Lackieren) beseitigen lassen. Grundsätzlich verhält sich ein Mieter nicht vertragswidrig, wenn er in der Wohnung raucht, auch wenn dadurch Ablagerungen verursacht werden. Nur wenn die Schäden durch die üblichen Schönheitsreparaturen nicht mehr beseitigt werden können, liege ein vertragswidriger Gebrauch vor, der zum Schadensersatz verpflichtet, entschied der Bundesgerichtshof.

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