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Umsatzbesteuerung von Bauleistungen: Neues Merkblatt veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein umfassendes Merkblatt zur Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft (USt M 2) veröffentlicht. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert.

Das Merkblatt erläutert auf 15 Seiten die wichtigsten Grundsätze der Umsatzbesteuerung von Bauleistungen für Unternehmer. Es ist in erster Linie für Bauunternehmer bestimmt, die Umsätze ausführen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nicht nach § 13b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz schuldet.

Das BMF erläutert in dem Merkblatt zunächst Begriffe wie Werklieferungen und Werkleistungen sowie Teilleistungen. Es geht dabei ausführlich auf die vier Voraussetzungen ein, die für Teilleistungen gelten (wirtschaftliche Teilbarkeit, gesonderte Abnahme, gesonderte Vereinbarung, gesonderte Abrechnung). Insbesondere für den Bereich der wirtschaftlichen Teilbarkeit hat das BMF in dem Merkblatt einen Katalog von Teilungsmaßstäben für Bauleistungen zusammengestellt. So kann beispielsweise bei Heizungsanlagen die Aufteilung haus- oder blockweise je Anlage vorgenommen werden. Bei selbständigen Etagenheizungen kann nach Wohnungen aufgeteilt werden.

Zudem gibt das BMF Hinweise zur Entstehung der Steuer bei Soll- und bei Istversteuerung sowie bei Voraus- und Abschlagszahlungen. Was bei der Ermittlung des Entgelts, insbesondere bei der Vereinbarung von Einheitspreisen oder auch Sicherungseinbehalten, zu berücksichtigen ist, wird ebenfalls dargelegt.

In dem Merkblatt wird außerdem erklärt, was bei der Ausstellung von Rechnungen und der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers zu beachten ist. Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen wird auf umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Folgen hingewiesen.

Hinweis: Das Merkblatt finden Sie auf der Homepage des BMF. Es hat den Stand Januar 2023.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2023)

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