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Vergabe von Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID)

Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen und soll nach einer Übergangszeit die bisherige Steuernummer ersetzen. Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die sein Leben lang gilt. Sie wird künftig ab Geburt verliehen, auch wenn in der Regel so früh noch keine Steuerschuld entsteht. Bis zum 31.12.2008 sollen alle Bürger ein persönliches Mitteilungsschreiben erhalten, in dem die Steuer-ID und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Die Steuer-ID wird elf Ziffern haben. Aus der Zahlenkombination sollen keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können. Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. Bürger müssen die ID künftig bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden angeben. Die Daten werden spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann dies vorher geschehen. Bei Umzug übermittelt die Meldebehörde die neue Adresse an das Bundeszentralamt für Steuern. Telefonische Auskünfte über die ID werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden. In der Übergangszeit ist neben der ID auch die alte Steuernummer anzugeben.

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