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Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

Die Vermietung von Räumen durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber wird von der Finanzverwaltung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Für den Arbeitnehmer hat dies den Vorteil, dass er die Kosten des Zimmers als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen kann. Die Beschränkungen des Abzugs für häusliche Arbeitszimmer gelten nicht. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass zu dieser Gestaltung ein besonderer Mietvertrag außerhalb des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Es genügt nicht, wenn lediglich als Zusatz zum Arbeitsvertrag beispielsweise eine "Aufwandspauschale" vereinbart wird.

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