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Vorbereitung auf Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

Bereitet sich ein Kind auf ein Abitur für Nichtschüler vor, kann dies als Berufsausbildung anerkannt werden, so der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung. Eine Berufsausbildung setze nicht voraus, dass das Kind in eine schulische Organisation eingebunden ist. Bei der Auslegung des Gesetzes sei auch zu berücksichtigen, dass die Gewährung des Kindergeldes während einer Berufsausbildung die verringerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern ausgleichen solle. Diese ist aber auch dann verringert, wenn sich das Kind außerhalb einer Schule durch Selbststudium, Teilnahme an Fernlehrgängen oder in anderer Weise ernsthaft auf das Abitur vorbereitet. Eine ernsthafte Vorbereitung auf das Abitur für Nichtschüler ist zumindest ab dem Monat der Anmeldung anzuerkennen. Den Eltern steht daher für den Zeitraum der Vorbereitung Kindergeld auch für ein Kind zu, welches das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.

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