Aktuelles

Ausübung der GmbH-Gesellschafterrechte durch Insolvenzverwalter

Wird über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Der Gesellschaftsanteil fällt in die Insolvenzmasse. Die Mitgliedschaftsrechte, also auch die Stimmrechte, werden vom Insolvenzverwalter ausgeübt. (Oberlandesgericht München)

Hinweis:Eine Ausübung von Gesellschafterrechten durch den Insolvenzverwalter kann durch eine Satzungsregelung vermieden werden, in der das Ruhen der Gesellschafterrechte oder eine Einziehung der Anteile für den Fall der Insolvenz angeordnet wird.

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