Steuergestaltung

Bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen werden die Zahlen und Fakten 
der Vergangenheit ohne Wenn und Aber aufbereitet.
 
Für eine solide Unternehmensentwicklung ist es darüber hinaus notwendig und hilfreich, aktuelle betriebswirtschaftliche Daten verfügbar zu haben. Hierbei sind wir Ihnen mit kontinuierlicher Beratungstätigkeit und zeitnahen Auswertungen behilflich.
 
In die Zukunft können wir natürlich nicht schauen, aber unterstützen Sie gerne aktiv 
mit der Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen. 

Wir entwickeln fundierte Konzepte und zeigen Alternativen auf – der solide Ausgangspunkt für Ihre strategischen Entscheidungen. 

  • Erarbeitung von Konzepten für Gründungen
  • ... für Umstrukturierungen oder Nachfolgeregelungen
  • Erstellung von Analysen und Berechnungen
  • Betrachtung der verschiedenen möglichen Rechtsformen
  • Gesamtbetrachtung aller anfallenden Steuern
  • Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen
  • u. v. m. – für Firmen, Einzelunternehmen, Firmengruppen, Kapital- und Personengesellschaften

Aktuelle Meldungen

11. April 2025

Eintritt in Mietverträge: Grundstückskäufer haftet nicht für unrichtigen Steuerausweis des Voreigentümers

11. April 2025

Gebäudeabschreibung: BMF veröffentlicht neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung

11. April 2025

Vermieter aufgepasst: Einzahlung in Erhaltungsrücklage rechtfertigt noch keinen Werbungskostenabzug

11. April 2025

Vermietungseinkünfte: Abzugsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen

11. April 2025

Wohnungsneubau: Ein Abriss erfüllt nicht den Förderungszweck der Sonderabschreibung

11. April 2025

Anzahlungen beim Hausbau: Nachträgliche Steuerberücksichtigung ist unzulässig

11. April 2025

Außenprüfung: Welche Rechte und Pflichten hat der geprüfte Steuerzahler?

11. April 2025

Ausgliederung von Unternehmen: Wann Grunderwerbsteuer anfällt

11. April 2025

Bestechungsgelder: Strafrechtlicher Einzug mindert die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

11. April 2025

Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen: Substanzwert darf nicht durch Holdingabschlag gemindert werden

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