Steuergestaltung

Bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen werden die Zahlen und Fakten 
der Vergangenheit ohne Wenn und Aber aufbereitet.
 
Für eine solide Unternehmensentwicklung ist es darüber hinaus notwendig und hilfreich, aktuelle betriebswirtschaftliche Daten verfügbar zu haben. Hierbei sind wir Ihnen mit kontinuierlicher Beratungstätigkeit und zeitnahen Auswertungen behilflich.
 
In die Zukunft können wir natürlich nicht schauen, aber unterstützen Sie gerne aktiv 
mit der Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen. 

Wir entwickeln fundierte Konzepte und zeigen Alternativen auf – der solide Ausgangspunkt für Ihre strategischen Entscheidungen. 

  • Erarbeitung von Konzepten für Gründungen
  • ... für Umstrukturierungen oder Nachfolgeregelungen
  • Erstellung von Analysen und Berechnungen
  • Betrachtung der verschiedenen möglichen Rechtsformen
  • Gesamtbetrachtung aller anfallenden Steuern
  • Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen
  • u. v. m. – für Firmen, Einzelunternehmen, Firmengruppen, Kapital- und Personengesellschaften

Aktuelle Meldungen

15. Mai 2023

Äußerer Betriebsvergleich: Amtliche Richtsätze kommen auf den Prüfstand

15. Mai 2023

Anteilsbewertung: Wie wird der Anteilswert an einer Familien-Holding ermittelt?

15. Mai 2023

Bausparvertrag: Bonuszinsen müssen bei Auszahlung auf einen Schlag versteuert werden

15. Mai 2023

Erben und Verschenken: Rechtzeitige Planung sichert steuerschonenden Vermögensübergang

15. Mai 2023

EuGH zur Umsatzsteuer: Preisgelder für Turnierteilnahme mit fremden Pferden

15. Mai 2023

Friedhofs- und Bestattungswesen: Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

15. Mai 2023

Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg: Wann erfolgt die Gewinnkürzung aufgrund des Schachtelprivilegs?

15. Mai 2023

Haftung für Steuerschulden: Geschäftsführer kann sich nicht auf eigene Unfähigkeit berufen

15. Mai 2023

Immobilienbewertung: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines Miteigentumsanteils

15. Mai 2023

Inflationsausgleichsprämie läuft weiter: Bis zu 3.000 EUR bleiben steuer- und sozialabgabenfrei

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