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Bewertung nicht börsennotierter Aktien: Basiszins

Bei der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer können nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet werden. Dabei kann der zukünftig nachhaltig erzielbare Jahresertrag mit dem Kapitalisierungsfaktor multipliziert werden. Dieser setzt sich aus einem Basiszins und einem Zuschlag von 4,5 % zusammen. Der Zinssatz wird jährlich auf den ersten Börsentag des Jahres von der Bundesbank errechnet. Dieser beträgt 3,98 % auf den 4.1.2010. (Finanzministerium)

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