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Einwilligung zur Löschung eines Wohnrechts

Ein Erblasser vererbte seinem Sohn ein Wohnhaus, an dem er durch Vermächtnis seiner Lebensgefährtin ein Wohnrecht einräumte. Dieses wurde im Grundbuch eingetragen. Nachdem die Lebensgefährtin in eine andere Stadt zog, willigte sie in die Löschung des Wohnrechts ein. Das Finanzamt sah hierin eine steuerpflichtige Schenkung an den Sohn.

Das Niedersächsische Finanzgericht bestätigte diese Auffassung. Bei der Aufgabe des Wohnrechts durch die Vermächtnisnehmerin handelte es sich um eine freigebige Zuwendung zu Gunsten des Sohnes, wodurch sein Vermögen vermehrt wurde. Er war nun berechtigt, die Lebensgefährtin seines Vaters von der Nutzung der Wohnung auszuschließen die Wohnung selbst zu nutzen oder zu vermieten. Außerdem steigerte sich der Wert des Grundstücks für den Sohn dadurch, dass er es nun ohne die in Abteilung II des Grundbuchs eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeit veräußern konnte.

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