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Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung

Ein Arbeitgeber zahlte einer Arbeitnehmerin eine Abfindung von 17.000 €, weil diese ihre Wochenarbeitszeit aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet reduzierte. Bei dieser Zahlung kann es sich um eine steuerbegünstigte Entschädigung handeln, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden. Hierfür ist unter anderem Voraussetzung, dass die Zahlung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt wird. Dieser Fall ist auch gegeben, wenn eine Vollzeitbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung überführt und die Arbeitnehmerin dafür abgefunden wird. Das Arbeitsverhältnis muss nicht gänzlich beendet werden.

Anmerkung: Für eine Entschädigung gilt bei der Versteuerung ein günstigerer Steuertarif als für die anderen Einkünfte.

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