Aktuelles

Jahressteuergesetz 2010: Gleichbehandlung von Lebenspartnern und Ehegatten

Der vom Bundeskabinett am 19.5.2010 beschlossene Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 sieht bei der Erbschafts-, Schenkung- und Grunderwerbssteuer eine völlige Gleichbehandlung von (eingetragenen) Lebenspartnern und Ehegatten vor.

Künftig soll für Lebenspartner bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer dieselbe Steuerklasse gelten wie bei Ehegatten. Derzeit gilt bereits derselbe Freibetrag von 500.000 €, aber die ungünstigere Steuerklasse III. Bei der Grunderwerbssteuer wird bei Grundstücksübertragungen zwischen Lebenspartnern, genauso wie bislang bei Ehegatten, keine Grunderwerbsteuer mehr anfallen.

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht