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Kein ermäßigter Steuersatz bei Umsätzen eines Saunabetriebs bei Gesamtpaket

Die Umsätze aus dem Betrieb einer Sauna unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von derzeit 7 %. Anders ist es jedoch, wenn der Besuch der Sauna im Rahmen eines Gesamtpakets stattfindet, das die Nutzung eines Fitnesscenter und einer separaten Sauna beinhaltet. Es liegt dann eine einheitliche Leistung vor, für die der allgemeine Steuersatz gilt. Die Steuermäßigung findet in diesem Fall auch dann keine Anwendung, wenn das Entgelt für die einzelnen Leistungen gesondert aufgegliedert ist. (Finanzgericht München)

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