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Konjunkturpaket II verabschiedet

Das Konjunkturpaket II wurde verabschiedet. Es enthält unter anderem folgende Änderungen:

  • Der Grundfreibetrag wird von 7.664 € auf 7.834 € erhöht. Ferner wird der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % vermindert. Es werden die Grenzbeträge, ab deren Erreichen eine höhere Tarifstufe (Tarifeckwerte) gilt, um jeweils 400 € erhöht. Diese Änderungen gelten ab 1.1.2009.

  • Ab 2010 werden der Grundfreibetrag auf 8.004 €, die Tarifeckwerte um weitere 330 € erhöht.

  • Für jedes Kind, für das im Jahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht, werden 2009 einmalig 100 € gezahlt. Der Betrag wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, jedoch auf die Kinderfreibeträge.

  • Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt von 15,5 % auf 14,9 % ab dem 1.7.2009.

  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt für Arbeitgeber die Hälfte der auf Kurzarbeit entfallenden Sozialbeiträge.

  • Zur Stärkung der Pkw-Nachfrage werden maximal 1,5 Milliarden € bereitgestellt. Bei Kauf, Zulassung oder Leasing eines neuen privaten Pkw in der Zeit vom 14.1.2009 bis 31.12.2009 kann der Erwerber 2.500 € erhalten, wenn er seinen bisherigen Wagen verschrotten lässt. Der Altwagen muss mindestens 9 Jahre alt und mindestens ein Jahr lang auf den Käufer zugelassen gewesen sein. Der Neuwagen muss die Euro-Norm 4 erfüllen. Das Programm endet, sobald die Mittel erschöpft sind.

  • Daneben werden bis zu 4 Milliarden € für bestimmte Investitionen des Bundes bereitgestellt, der Länder und Kommunen bis zu 10 Milliarden €. Zur Ausweitung des Innovationsprogramms Mittelstand (für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern) sind bis zu 900 Millionen € vorgesehen.

  • Die Umstellung der Kraftfahrzeugsteuer tritt wie geplant zum 1.7.2009 in Kraft.

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