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Nutzungsdauer eines Zuckerrübenlieferungsrechts
Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferungsrechte sind abnutzbare Wirtschaftsgüter. Die Nutzungsdauer ist anhand des Fortbestands der auf der Zuckermarktordnung beruhenden Quotenreglung zu schätzen. Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil eine Nutzungsdauer von 15 Jahren als nicht zu niedrig anerkannt. Er hat es offen gelassen, ob eine kürzere Abschreibungszeit, z.B. von 10 Jahren wie bei Milchquoten zulässig wäre.