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Preisgelder eines Architekten

Zwei Gesellschafter einer freiberuflich tätigen Architekten GbR erhielten für die Planung und Betreuung bereits abgeschlossener Bauprojekte bei einem Architektenwettbewerb ein Preisgeld. Hierbei handelt es sich nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster um eine steuerpflichtige Betriebseinnahme. Bei dem Wettbewerb seien typische Berufsleistungen eines Architekten erbracht worden, die im sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb der Architekten standen, auch wenn die Preisverleihung erst nachträglich erfolgte. Im Rahmen des Wettbewerbs sei die bereits erbrachte Arbeit weiter ausgenutzt worden.

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