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Preisgelder von Fernsehshows können steuerpflichtig sein

Bei Fernsehshows gewonnene Preisgelder sind nach Auffassung der Finanzverwaltung steuer- pflichtig, wenn das Preisgeld und der Auftritt des Kandidaten in einem gegenseitigen Leistungsver- hältnis stehen. Für ein solches können folgende Punkte sprechen:

  • Dem Kandidaten wird ein bestimmtes Verhaltensmuster vorgegeben.

  • Ihm wird neben der Gewinnchance und dem Preisgeld noch ein erfolgsunabhängiges Antritts- oder Tagegeld etc. gezahlt.

  • Die Sendung sieht grundsätzlich nicht nur einen einmaligen Auftritt vor, sondern er erstreckt sich über mehrere Folgen.

  • Das Preisgeld ist Entlohnung für eine Leistung.

Nach Auffassung der Finanzverwaltung genügt es zur Steuerpflicht, wenn nur eine der Bedingun- gen erfüllt ist. Der neue Erlass erging im Anschluss an ein entsprechendes Urteil des Bundesfi- nanzhofs.

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