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Sacheinlage gegen Aufgeld und Bargründung einer GmbH

Unternehmen und Anteile an Gesellschaften können ohne Versteuerung stiller Reserven, also zu Buchwerten, in eine GmbH eingebracht werden. Voraussetzung ist unter anderem eine Einlage gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Dies erforderte nach bisheriger Auffassung eine Sachgründung oder eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.

Nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs ist eine Einlage zu Buchwerten auch möglich, wenn im Zuge einer Bargründung das eingebrachte Betriebsvermögen in ein Aufgeld (Agio) bei der aufnehmenden GmbH eingestellt wird. Demnach ist es z.B. möglich, eine GmbH durch Bareinlage zu gründen und gleichzeitig einen Betrieb einzubringen, dessen Wert als Aufgeld gebucht wird. Vorteil ist daran, dass keine Sacheinlage erforderlich ist, die mit erheblichem bürokratischem Aufwand und mit Kosten verbunden ist (Prüfung der Werthaltigkeit usw.).

Derzeit ist noch offen, ob die Finanzverwaltung dem Urteil folgen wird

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