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Steuerliche Beurteilung gemischter Aufwendungen - Fachkongresse

Typische Beispiele für gemischte Aufwendungen, bei denen eine Aufteilung entsprechend der privaten und betrieblichen Veranlassung erfolgt, sind Fachkongresse. Die Finanzverwaltung hat hierzu das folgende Beispiel gebildet:Ein niedergelassener Arzt besucht einen Fachkongress in London. Er reist Samstagfrüh an. Die Veranstaltung findet ganztägig von Dienstag bis Donnerstag statt. Am Sonntagabend reist er nach Hause zurück.Reisen sind nicht mehr in jedem Fall als Einheit zu betrachten sind. Die Kosten für 2 Übernachtungen (von Dienstag bis Donnerstag) sowie die Kongressgebühren sind ausschließlich dem betrieblichen Bereich zuzuordnen und daher vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. Die Flugkosten sind gemischt veranlasst und entsprechend den Veranlassungsbeiträgen aufzuteilen. Sachgerechter Aufteilungsmaßstab ist das Verhältnis der betrieblichen und privaten Zeitanteile der Reise (betrieblich veranlasst sind 3/9). Ein Abzug der Verpflegungskosten als Betriebsausgaben ist nur in Höhe der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen für die betrieblich veranlassten Tage zulässig.Abwandlung:Der Arzt fährt nicht als Zuhörer, sondern als Mitveranstalter zu dem Fachkongress.Die Kosten für die Hin- und Rückreise sind vollständig dem betrieblichen Bereich zuzurechnen und daher nicht aufzuteilen. Bei den übrigen Kosten ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Ausgangsfall.

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