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Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat bereits im Jahr 2005 zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung der Übertragung treuhänderisch gehaltener Vermögensgegenstände Stellung genommen. In einem neuen Erlass werden nun damit im Zusammenhang aufgetretene Fragen behandelt. Im Einzelnen geht es dabei um Folgendes:

  • Vertragsklauseln zur Beendigung des Treuhandverhältnisses beim Tod des Treugebers,

  • Zugehörigkeit des Herausgabeanspruchs nach § 667 BGB zum inländischen Vermögen,

  • Treuhandvertrag und Abtretung der vermögensrechtlichen Ansprüche,

  • atypische Unterbeteiligungen an Personenunternehmen und

  • atypisch stille Beteiligungen.

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