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Umsatzsteuerbefreiung von Kursen "Sofortmaßnahmen am Unfallort"

Eine GmbH führte Kurse mit dem Gegenstand "Sofortmaßnahmen am Unfallort" durch. Diese Kurse können als Schul- oder Hochschulunterricht im Sinne einer EG-Richtlinie angesehen werden und danach von der Umsatzsteuer befreit sein, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er hat offen gelassen, ob die nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz bestehende Regelung über die Umsatzsteuerbefreiung von unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen Anwendung findet.

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