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Verbindliche Auskunft: Kein Anspruch auf Rechnung mit Umsatzsteuerausweis

Die Finanzämter sowie das Bundeszentralamt für Steuern erteilen auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten, wenn daran im Hinblick auf erhebliche steuerliche Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Diese Auskünfte sind seit dem Jahr 2007 kostenpflichtig.

Die Auskünfte werden aufgrund öffentlich-rechtlicher Regelungen erteilt. Sie beinhalten nicht lediglich eine steuerrechtliche Beurteilung, wie sie in ähnlicher Form auch von Steuerberatern vorgenommen wird. Denn sie entfaltet darüber hinaus zwischen den Beteiligten eine rechtliche Bindung für das Besteuerungsverfahren. Die Ämter handeln somit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. In den Gebührenrechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden, hat das Finanzgericht München entschieden. Die Klage eines Rechtsanwalts auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis hatte keinen Erfolg

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