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Verkauf von Unternehmensvermögen des Erblassers durch den Erben unterliegt der Umsatzsteuer

Bei der Vererbung eines Unternehmens wird der Erbe durch die Rechtsnachfolge nicht selbst Unternehmer. Er tritt aber als Gesamtrechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers ein und muss sich insoweit als Unternehmer behandeln lassen. Wären Lieferungen oder Leistungen durch den Erblasser steuerbar gewesen, so gilt dies auch, wenn sie nun durch den Erben erfolgen. Veräußert der Erbe Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren, so unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuer, wie es auch beim Erblasser der Fall gewesen wäre. (Bundesfinanzhof)

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