Aktuelles

Voraussichtliche Sozialversicherungsgrenzen 2011

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern soll die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich monatlich unverändert 5.500 € betragen, in den neuen Bundesländern soll sie von 4.650 € auf 4.800 € steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung soll einheitlich in allen Bundesländern von 3.750 € auf 3.712,50 € sinken. Der Beitragssatz soll auf 15,5 % angehoben werden (der Arbeitnehmeranteil steigt auf 8,2 % an, der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 %).

Überzahlte Lohnsteuer schon jetzt zurückholen - Antragsfrist 30.11.2010

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte für 2010 können nur noch bis zum 30.11.2010 eingetragen oder geändert werden (Antrag beim Wohnsitzfinanzamt). Eintragbar sind u.a. Verluste aus anderen Einkünften, Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten, Kirchensteuer, Spenden, außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhalt, Unwetterschäden), Werbungskosten, die den Pauschbetrag von 920 € übersteigen. Die meisten dieser Ausgaben sind nur eintragbar, wenn sie (ggf. mehrere zusammen) die Antragsgrenze von 600 € übersteigen. Arbeitnehmer mit mehreren Lohnsteuerkarten können sich auf einer zweiten oder weiteren Karte einen Freibetrag für auf der ersten Karte nicht ausgenutzte Freibeträge eintragen lassen.

Erstmals ab 2010 können Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, auch von dem neuen Faktorverfahren Gebrauch machen. Danach erhält jeder Ehegatte die Steuerklasse IV. Es wird ein Faktor eingetragen, der unter 1 liegt. Dieser wird vom Finanzamt so errechnet, dass der Lohnsteuerabzug während des Jahres bei beiden Ehegatten insgesamt etwa so hoch ist, wie die sich bei Zusammenveranlagung ergebende Steuer. Der Antrag auf Anwendung des Faktorverfahrens für das laufende Jahr kann ebenfalls noch bis zum 30.11.2010 gestellt werden, ebenso ggf. ein Antrag auf Änderung eines bereits eingetragenen Faktors.

Die Antragsfrist 30.11.2010 gilt auch für Ehegatten, die die Kombination ihrer Lohnsteuerkarten ändern lassen wollen. Zuständig ist hierfür die Gemeinde. Der Wechsel der Steuerklassen kann jedoch unter anderem beim Bezug von Arbeitslosengeld nachteilig sein. Es bestehen Meldepflichten.

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