Aktuelles

Zahlung der Beiträge zum DAV durch Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber übernahm für eine bei ihm angestellte Rechtsanwältin die Beiträge für deren Mit-gliedschaft im Deutschen Anwaltverein. Diese Mitgliedschaft war sowohl für den Arbeitgeber (neue Mandate, geringere Fortbildungskosten) als auch für die Rechtsanwältin (Erfahrungsaustausch, Sonderkonditionen mit Kooperationspartnern usw.) von Vorteil. Die Mitgliedsbeiträge führen zu einem lohnsteuerpflichtigen Vorteil, weil die Mitgliedschaft nicht im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers lag. (Bundesfinanzhof)

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